Abgeschickt von Eric Haas am 30 April, 2002 um 12:57:24:
Antwort auf: Re: Menschen mit Menschenverstand von am 26 April, 2002 um 20:12:42:
Abgeschickt von am 26 April, 2002 um 20:12:42:
Antwort auf: Re: Menschen mit Menschenverstand von Jürgen Schnorr am 23 April, 2002 um 21:57:35:
Noch ein paar letzte Worte, bevor ich mich aus diesem "Forum" endgültig verabschiede.
>>>schönen Tag noch!>>Soll das nun ein Scherz sein? Entweder Sie sind doch der echte „vermummte“, oder Sie halten sich für Robin Hood der Mißverstandenen. Egal – beides brauch kein Mensch. Gründen Sie doch einen Club der anonymen Feiglinge! Dann können Sie sich hinter irgendwelche Gesetzestexte setzen und diese haarklein aufdröseln.
So, so. Solidarität mit dem „vermummten“. Solche Leute wollen garkeine Solidarität! Die können nämlich nicht mal sich selbst leiden.>>Wer fühlte sich durch die Anmerkung bez. Analphabeten beleidigt? Wenn schon „schlaue“ Sprüche in ein Forum gesetzt werden, sollten diese Personen wenigstens wissen, was sie da ablassen, bevor sie Fremdworte einsetzen.>>Das brauchen Sie mir z.B. nicht zu erklären.>>Wären sich die angesprochenen Personen Ihres mehr oder minder nachbarschaftsschädigenden Verhaltens bewußt, käme es garnicht dazu!>>Wieder falsch. Normal ist, Sonntags keinen Krach zu verursachen.>>Würde mir auch keinen Spaß machen. Meine Katzen gehen auf ihre Katzentoilette. Die trauen sich sowieso höchstens noch zum Durchqueren fremder Gärten (ist das in Ihrer „Lex anonymus“ noch erlaubt), da sie nämlich keinen Bock darauf haben, von sogenannten "Katzenfeinden" mit Schuhen oder ähnlichem beworfen zu werden.>>finde auch ich zum Kotzen!>>Auszug aus StVo: Zeichen 325
...Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten....
Dies kommt einer Duldung des Fahrzeugverkehrs gleich!>>Prinzipiell korrekt, da auch Fahrradfahren als Fahrzeugverkehr gilt. Aber! Ist das wirklich Ihr Ernst, daß Kinder nur Schritt fahren sollen? Denn – primär wurden solche verkehrsberuhigte Bereiche eingeführt, damit nicht noch mehr Kinder plattgefahren werden. Wo sollen sie denn Ihres Erachtens mit normaler Geschwindigkeit fahren dürfen? Vielleicht auf der Lahnstr., in der sich kaum ein Autofahrer an das Tempolimit hält? Oder vielleicht in der Saarstr., Lahnstr. etc., wo 30km erlaubt, aber fast immer schneller gefahren wird?>>Es ging hier um ein liegengelassenes Fahrrad eines Kindes, das den Weg versperrte. Generell sollte natürlich spätestens abends durch die Eltern liegengelassenes Spielzeug weggeräumt werden.>>Logisch sollten die Eltern nicht schaukeln. Die Einrichtung auf dem Spielplatz sollten jedoch so stabil sein, daß diese temporäre Belastung auch kein Problem sein sollte.>>Nochmal zum langsam nachlesen: 2 Stellplätze. 1 Auto + 1 Hütte = 2 Plätze belegt. 1 Auto + 1 Auto = 2 Plätze belegt – wo ist da der Unterschied???>>Hä?>>Mit den bestehenden Gesetzen aber leider auch nicht, wie Sie zugeben müssen. Und warum? Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sich jeder darüber hinwegsetzt. Anonyme Nörgeler beseitigen dieses Problem jedoch auch nicht. Und daher haben diese auch keine Solidarität verdient!
Geben Sie sich doch zu erkennen, damit man Sie überhaupt ansprechen kann - aber dazu fehlt Ihnen doch offensichtlich der Schneid!<<<