Re: Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen


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Abgeschickt von Matthias Lang am 12 Juli, 2001 um 16:24:57

Antwort auf: Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen von Christian Liewig am 02 Mai, 2001 um 13:49:32:

Hallo Christian,
Guter Hinweis, der eigentlich als selbstverständlich erachtet werden sollte.
In unserer Siedlung sind wir nunmal eng auf eng und müssen mehr Rücksicht als andere nehmen.
Wenns hart auf hart kommt und keine andere Möglichkeit besteht, kann man jedoch auch mit seinen Nachbarn eine Ausnahme ausmachen oder anmelden . Soviel Verständnis sollte jeder haben, der mehr als 8 Std. am Tag arbeitet und ggf. wenig Ausweichmöglichkeiten hat.
Gruß Matthias Lang
.: Liebe Nachbarn,

: ich würde gerne mal - aus aktuellem Anlass - auf die Hessische Lärmschutzverordnung hinweisen, und i.B. auf § 7:
:
: § 7

: Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten im Freien

:
: (1) Rasenmäher jeder Art dürfen, über den Regelungsbereich des § 6 der Rasenmäherlärm-Verordnung in der Fassung vom 13. Juli 1992 (BGBl. I S. 1248) hinausgehend, an Werktagen in den Zeiten von 19 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.

:
: (2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für den Betrieb anderer lärmerzeugender Arbeitsgeräte durch Privatpersonen im Freien.

:
: (3) Lärmerzeugende Geräte zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen durch Privatpersonen und Gewerbetreibende in den Zeiten von 22 bis 5 Uhr und von 13 bis 15 Uhr nur benutzt werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.
:
: Es wäre schön, wenn das in Zukunft öfter mal bedacht wird!

: Danke im Voraus!

: Christian Liewig




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