Abgeschickt von Eric Haas am 03 September, 2002 um 18:27:04
Viele Grüße an den Südstadt-Mitbewohner, der sich für ihn passende Paragraphen aus der StVO an den Zaun pappt!
Kleiner Hinweis - der gerade für Sie als notorischen Mißachtenden zutrifft:
Es heißt in diesem Paragraphen auch:
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Das sind 7km/h - nicht mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!